Mitarbeiterinformation

 

Entgelttabelle

Gesamtentgelttabelle 2023:

https://www.ark-bayern.de/system/files/dateien/entgelttabelle_2023_intr…

 Ab 01.03.2021 bis 31.12.2022 gültige Entgelttabelle (TV-L) für pädagogisches Personal

 https://www.wuerzburg-evangelisch.de/system/files/dateien/paedagogische…

Ab 01.03.2021 bis 31.12.2022 gültige Entgelttabelle (TV-L) nicht pädagogisches Personal

https://www.wuerzburg-evangelisch.de/system/files/dateien/nichtpaedagog…

Weitere Entgelttabellen, auch Ältere, auf der Seite der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK)

https://www.ark-bayern.de/downloads

 

Gehaltsmitteilung, was steht da drauf?

kidicaperklärung.pdf

Beispiele von externe Links zur Berechnung des Entgelts

http://www.brutto-netto-rechner.info/teilzeit.php

Beispiele von externen Links zur Berechnung bei Entgeltumwandlung

Freibetrag 3.048 Euro im Jahr 2017 abzüglich Arbeitgeberzahlung an die EZVK;  zusätzlich 1800 Euro im Jahr 2017 steuerfrei

http://www.parmentier.de/steuer/index.php?site=sonstigerechner_entgeltu…

Eingruppierung pädagogisches Personal

https://www.wuerzburg-evangelisch.de/system/files/dateien/uebersichtein…

Informations-ABC

Link zum Thema "Rente"

https://mav-kadu.eki-musterhausen.de/html/media/dl.html?v=151753

Dienstordnung

Liebe pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund vielfacher Nachfrage stellen wir die aktuelle Dienstordnung ein.

Viel Spaß beim Lesen! 

Tarifrecht

Liebe Kolleginnen und Kollegen, anbei der Link zur Seit der Arbeitsrechtlichen Kommission Bayern (ARK).
Über diesen externen Link finden Sie die Dienstvertragsordnung und den TV-L.
 

Nebentätigkeit

 Information über Nebentätigkeit

 Formular Nebentätigkeit 

Beihilfe

Beihilfeberechtigte Personen:

  • Beschäftigte im kirchlichen Dienst, deren Arbeitsvertrag unbefristet ist oder auf mindestens ein Jahr befristet ist (auch geringfügig Beschäftigte)
  • Beschäftigte, die zunächst einen befristeten Vertrag unter einem Jahr hatten und jetzt auf ein Jahr oder länger verlängert werden
  • Ehepartner von beihilfeberechtigten Personen, sofern diese Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung sind und keinen eigenen Beihilfeanspruch haben
  • Kinder von beihilfeberechtigten Personen, solange sie in Schul- oder Berufsausbildung stehen, längstens bis zum 25. Lebensjahr, ggf. verlängert um die Zeiten von Wehr- oder Ersatzdienst.

 Sie werden – sofern Sie beihilfeberechtigt sind - automatisch angemeldet und erhalten nach der Anmeldung Informationen von der Versicherung.  Sie haben dann die Möglichkeit, sich innerhalb eines halben Jahres ohne Gesundheitsprüfung freiwillig zusätzlich zu versichern.

Sollten Sie innerhalb von 3 Monaten keine Infos bekommen, melden Sie sich bei der Personalabteilung. 

Beihilfe in der "Grundversorgung"

Zahnersatz, Heilpraktiker

Nicht beihilfeberechtigt sind ehrenamtlich tätige Personen,

z.B. Pfarrgemeinderäte

Nähere Informationen unter folgendem externen Link:

https://www.vkb.de/content/versicherungen/kirchenmitarbeiter/

 

Hilfe für Mütter und Väter, die Mitarbeitenden in Kindertagesstätten den Eltern anbieten können:

https://diakonie-wuerzburg.de/beratung-hilfe-in-krisen/schwangerschaft-…