Mitarbeiter(teil-)versammlung:
Auf diesem Wege möchten wir Sie informieren, dass die nächsten Mitarbeiterteilversammlungen
am 28.03.2023 um 14:00 Uhr bzw. am 29.03.2023 um 09:00 Uhr angedacht sind und zwar wieder in der Evangelischen Studentengemeinde (ESG).
Eine persönliche Einladung werden wir Anfang des Jahres 2023 versenden.
Wir bitten, den Dienstplan/die Arbeitszeit so zu gestalten, dass die Mitarbeitenden an einen dieser Tage kommen können, falls sie es wünschen.
Thema wird in jedem Fall wieder der Geschäftsbericht sein. Wünsche zu weiteren Tagespunkten nehmen wir gerne noch entgegen.
Wir hoffen wieder auf rege Teilnahme!
Die Mitarbeiterversammlung soll Raum bieten sich untereinander auszutauschen und die Dienstgemeinschaft zu stärken.
Corona als Berufskrankheit
Liebe Kolleginnen und Kollegen, anbei ein Link, der erklärt, wann und wie eine Anzeige gestellt wird.
Altersteilzeit:
Die Möglichkeit, in Altersteilzeit zu gehen, wurde verlängert.
Die ARR Altersteilzeit (ARR ATZ neu; RS 791/1) wird bis 31.12.2024
verlängert:
§ 1
Die Arbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit vom 8. Dezember 2014 (KABl
2015 S. 12), geändert durch ARK-Beschluss vom 5. Juli 2018, veröffentlicht durch
Bek vom 10. Juli 2018 (KABl S. 246), wird wie folgt geändert:
§ 12 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Diese Arbeitsrechtsregelung gilt für Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen, die
bis zum 31. Dezember 2024 die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen und deren
Altersteilzeitverhältnis in der Zeit vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2024
begonnen hat.“
§ 2 Inkrafttreten
Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 1. September 2021 in Kraft.
Merkblatt zur ATZ
Neues zum Elterngeld und Elternzeit:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-und-elter…