Die Dekanatssynode

Die Dekanatssynode ist das Leitungsorgan des Dekanates. Jede Kirchengemeinde entsendet einen Vertreter in die Synode. Sie soll ein Gesamtbild der für den Auftrag der Kirche und die kirchliche Arbeit in ihrem Bereich wichtigen Vorgänge gewinnen und über Aufgaben beschließen, die sich daraus für den Dekanatsbezirk ergeben. Sie soll sich in Bindung an Schrift und Bekenntnis mit Fragen der Lehre und des Lebens der Kirche befassen und dabei den Blick auf das Ganze der Kirche und ihren Dienst in der Öffentlichkeit richten. Für die Zusammenarbeit aller kirchlichen Kräfte im Bereich des Dekanatsbezirkes beschließt die Dekanatssynode die notwendigen Richtlinien.

Die Dekanatssynode hat insbesondere die Aufgabe,

  • die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden untereinander und mit den übergemeindlichen Diensten im Dekanatsbezirk zu fördern,
  • kirchliche Anliegen in der Öffentlichkeit zu vertreten,
  • über das Gemeindeleben, die evangelische Unterweisung, die Diakonie und alle weiteren kirchlichen Arbeitsfelder Erfahrungen auszutauschen und Anregungen zu geben und die Zusammenarbeit zu fördern,
  • Projekt- und Dienstgruppen für besondere Aufgaben einzusetzen,
  • um die Fortbildung, insbesondere der ehrenamtlichen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen, besorgt zu sein,
  • über die Bildung einer Konferenz der Einrichtungen und Dienste (§ 44) zu entscheiden,
  • über den Faktor der Grundzuweisung an die Kirchengemeinden im Rahmen des innerkirchlichen Finanzausgleichs zu beschließen.

Die Dekanatssynode beschließt über den Haushaltsplan und die Jahresrechnung des Dekanatsbezirks sowie über die Höhe der Umlagenanteile der Kirchengemeinden am Haushalt des Dekanatsbezirks. Sie kann Kollekten für besondere Aufgaben des Dekanatsbezirks anordnen. Sie kann die Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Jahresrechnung auf den Dekanatsausschuss übertragen.

Die Dekanatssynode kann Anfragen an die Kirchenvorstände, das Pfarrkapitel und den Dekanatsausschuss richten. Die Beschlüsse der Dekanatssynode sind von diesen Gremien zu behandeln. Die Dekanatssynode kann Anträge an den Landeskirchenrat und die Landessynode richten.

Eine Übersicht über die weiteren Leitungsgremien des Dekanats so wie ihre Funktionen finden Sie hier: