Altersteilzeit:
Die Möglichkeit, in Altersteilzeit zu gehen, wurde verlängert.
Diese Arbeitsrechtsregelung gilt für Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen, die
bis zum 31. Dezember 2026 die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen und deren
Altersteilzeitverhältnis in der Zeit vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2026
begonnen hat.
