Aktuelles

Altersteilzeit:

Die Möglichkeit, in Altersteilzeit zu gehen, wurde verlängert.

Diese Arbeitsrechtsregelung gilt für Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen, die 
bis zum 31. Dezember 2026 die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen und deren 
Altersteilzeitverhältnis in der Zeit vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2026 
begonnen hat.